Die SCHUFA - längst nicht so bedrohlich, wie gedacht

Der Name SCHUFA ist den meisten Bundesbürgern ein Begriff. Zugleich wissen viele Deutsche nicht, welche Aufgaben dieses Unternehmen tatsächlich erfüllt. Häufig wird die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" vor allem dann zum Thema, wenn es um unangenehme Dinge wie Pfändungsbeschlüsse oder Privatinsolvenzverfahren geht. Doch die SCHUFA ist keineswegs so bedrohlich, wie manchmal angenommen. Denn das Unternehmen hilft dabei, finanzielle Probleme zu vermeiden.

Wichtigster nichtstaatlicher Finanz-Datensammler der Bundesrepublik

Oft wird der heute in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft agierenden SCHUFA Holding AG nachgesagt, immense Datenmengen zu speichern. Diese Behauptung ist nicht ganz falsch, denn die SCHUFA gilt als wohl wichtigster nichtstaatlicher Finanz-Datensammler der Bundesrepublik. Mit den gespeicherten Informationen sorgt die SCHUFA dafür, dass Firmen und Verbraucher möglichst vor den Folgen von Zahlungsunfähigkeit und Verschuldung bewahrt bleiben. Die Eröffnung eines Girokontos oder die Beantragung einer Kreditkarte wird bei der SCHUFA daher in aller Regel genauso registriert wie die Aufnahme eines Darlehens und dessen Rückzahlung. Auch bei der Immobilien-Finanzierung oder bei Kfz-Leasingverträgen kommt die SCHUFA ins Spiel.

Mittlerweile verfügt die SCHUFA über mehr als 940 Millionen Einzeldaten zu knapp 68 Millionen natürlichen Personen sowie zu etwa 6 Millionen Unternehmen. Jedes Jahr bearbeiten die rund 900 Mitarbeiter der SCHUFA über 165 Millionen Bonitäts-Anfragen.

Die SCHUFA-Auskunft als aussagekräftiges Zeugnis

Mit einer sogenannten SCHUFA-Auskunft lässt sich die eigene Kreditwürdigkeit bequem nachweisen. Wer eine neue Wohnung anmieten möchte, benötigt ein solches Dokument genauso wie Menschen, die sich auf bestimmte Stellenangebote bewerben. Für die Betroffenen ist es dabei sehr wichtig, dass die über ihre Person gespeicherten SCHUFA-Daten korrekt sind. Denn ein falscher Eintrag oder eine irrtümlich unterbliebene Löschung von ehemaligen Krediten können unangenehme Folgen haben. Der Gesetzgeber hat daher im Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) die Möglichkeit geschaffen, einmal jährlich eine kostenlose Auskunft über alle zur eigenen Person gespeicherten Daten bei der SCHUFA anzufordern.

Wir von der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen raten unseren Kunden, hiervon unbedingt Gebrauch zu machen und die SCHUFA-Daten regelmäßig selbst zu überprüfen. So lassen sich mögliche Fehler schnell aufspüren und kostenfrei korrigieren. Auf ihrer Internetseite unter https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3 bietet die SCHUFA die Möglichkeit, die sogenannte "Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO" online anzufordern.

Auch die VR Bank Main-Kinzig-Büdingen arbeitet mit der SCHUFA zusammen

Auch die VR Bank Main-Kinzig-Büdingen arbeitet mit der SCHUFA zusammen. So wird beispielsweise im Rahmen der Bewilligung eines Dispokredites zunächst die Kreditwürdigkeit des Antragstellers festgestellt. Neben allgemeinen Voraussetzungen wie Volljährigkeit, einem privat genutzten Girokonto bei der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG, auf welches in regelmäßigen Abständen Gehaltseingänge aus nichtselbständiger Arbeit eingehen, sowie einem festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland gilt als Kriterium für eine erfolgreiche Bewilligung des Dispokredites, dass kein negativer SCHUFA-Eintrag vorhanden ist.

Diese Verfahrensweise schützt nicht nur uns als Bank vor möglichen finanziellen Verlusten, sondern geschieht auch aus Fürsorge gegenüber unseren Kunden. Denn leider kommt es immer wieder vor, dass Menschen in wirtschaftliche Notlagen geraten, weil ihnen Kredite eingeräumt werden, die sie nicht oder nur sehr schwer zurückzahlen können. Wir von der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG möchten hier von Anfang an im Interesse unserer Kunden handeln. Auch deshalb arbeiten wir seit vielen Jahren mit der SCHUFA zusammen.