Einlagensicherung

So funktioniert das Schutzsystem für Sparer

Durch besondere Schutzmechanismen werden deutsche Sparer vom Staat entschädigt, sollte eine inländische Bank oder Sparkasse plötzlich zahlungsunfähig werden. Neben dem europaweit einheitlichen Einlagensicherungssystem existieren aber noch zusätzliche Instrumente wie die freiwillige Sicherungseinrichtung vom Bundesverband Deutscher Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), die Anleger vor einem Verlust ihres Kapitals bewahren. Bis zu welcher Höhe das eigene  Vermögen geschützt ist und wie die Einlagensicherung genau funktioniert, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Mindestens 100.000 EUR sind geschützt

Das Einlagensicherungssystem in der Eurozone und dem europäischen Wirtschaftsgebiet sorgt dafür, dass Kundenguthaben bei Kreditinstituten bis zur Höhe von 100.000 EUR vollständig geschützt sind. Über diese Summe hinaus besteht aufgrund der Einlagensicherungsrichtlinie in bestimmten Situationen aber noch eine weitere Absicherung. So sind unter anderem Erträge aus der Veräußerung privater Immobilien oder Einnahmen aus sozialrechtlichen Ansprüchen innerhalb einer Zeitspanne von 6 Monaten nach der Auszahlung bis zu einer Höhe von 500.000 EUR ebenfalls geschützt. Sollte die eigene Bank aus irgendwelchen Gründen also nicht mehr in der Lage sein, Sparguthaben oder Beträge auf Girokonten zurückzuzahlen, greift das Schutzsystem und stellt eine Rückzahlung bis zu den vorgenannten Grenzen sicher.  

Bei mehreren Konten die Höchstsumme beachten!

Grundsätzlich durch die Einlagensicherungsmechanismen abgesichert sind Guthaben auf Girokonten sowie auf Sparbüchern, Tages- und Festgeldkonten. Zu beachten ist dabei jedoch, dass sich die Höchstsummen auf sämtliche bei einer Bank oder Sparkasse laufenden Konten eines Anlegers beziehen. Haben Sie also bei Ihrer Hausbank neben einem klassischen Gehaltskonto (Girokonto) auch noch ein Tagesgeld- und vielleicht ein zusätzliches Festgeldkonto, gelten die 100.000 EUR der Einlagensicherung für all diese Konten zusammen und nicht jeweils! Als Faustregel lässt sich leicht merken: Maximalschutz = Eine Bank, ein Kunde. Bei Gemeinschaftskonten (meist von Eheleuten) allerdings können beide Kontoinhaber den genannten Betrag von bis zu 100.000 beanspruchen. Ein Bankguthaben auf einem Gemeinschaftskonto in Höhe von beispielsweise 235.500 EUR wäre hier also bis maximal 200.000 EUR abgesichert.

Zusätzlicher Schutz für Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken

Neben der bereits genannten gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung kommen Sie bei Ihrer VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG in den Genuss zusätzlicher Schutzmaßnahmen. So ist die VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG nicht nur der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH, sondern auch der freiwilligen Sicherungseinrichtung vom Bundesverband Deutscher Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen. Besondere Vorsorgemechanismen überwachen hier die einzelnen Mitgliedsbanken und sorgen dafür, dass etwaige wirtschaftliche Probleme frühzeitig erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Auf diese Weise wird nicht nur die Auszahlung Ihrer Einlagen im Falle einer Bankeninsolvenz sichergestellt, vielmehr wird alles dafür getan, dass es erst gar nicht zu Problemen mit der Zahlungsfähigkeit angeschlossener Volks- und Raiffeisenbanken
kommt.

Privatsparer und Unternehmen sind geschützt

Mit der gesetzlichen Einlagensicherung werden sowohl die Vermögensgüter privater Sparer als auch von Unternehmen geschützt. Das Einlagensicherungsgesetz nennt zwar eine Reihe von ausgeschlossenen Anlegern, dies betrifft jedoch meist nur institutionelle Geschäftskunden wie bestimmte Finanzdienstleister oder Versicherungsunternehmen. Wichtig zu wissen ist es ferner, dass Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften (z. B. aus Aktien- oder Anleihebesitz) nicht von der Einlagensicherung umfasst sind. Hier bleibt der Anleger in voller Höhe Besitzer seiner Papiere - im Falle einer Bankeninsolvenz werden die Wertpapiere dann einfach in das Depot bei einem anderen Kreditinstitut umgebucht.

Haben Sie Fragen zum Thema Einlagensicherung oder wünschen Sie eine entsprechende Beratung? Das Team Ihrer VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG steht Ihnen gern zur Verfügung.