Wissenswertes zur Mietkaution

Eine Mietkaution muss kein Hindernis für ein neues Zuhause sein

Fast jeder, der eine Wohnung oder ein Haus anmieten möchte, hat mit ihr zu tun. Manche machen sich um sie kaum Gedanken, für andere kann sie zur echten Herausforderung werden - die Mietkaution.Damit beim künftigen Heim aber von Anfang an alles gut läuft und es auch nach einem späteren Auszug keinen Ärger gibt, ist ein wenig Grundlagenwissen zu diesem Thema hilfreich. Denn die Mietkaution muss kein Hindernis für ein neues Zuhause sein! Ihre VR Bank Main-Kinzig-Büdingen zeigt, wieso.

Wozu dient die Mietkaution?

Viele Mietverhältnisse bestehen über lange Zeiträume. Da sich im Lauf der Jahre sowohl die
finanzielle Situation als auch das persönliche Verhalten eines Mieters negativ verändern kann, möchten die meisten Vermieter sich gegen mögliche Zahlungsausfälle absichern. Die Mietkaution dient hier als Puffer, der im Fall des Falles zum Einsatz kommt. Aus den Rücklagen wird dann der vom Mieter geschuldete Mietzins beglichen oder es werden notwendige Reparaturen am Mietobjekt vorgenommen.

Wie hoch darf eine Mietkaution sein?

Meist beträgt die Mietkaution drei Nettokaltmieten. Dies entspricht auch den gesetzlichen Vorgaben (§ 551 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuch - BGB), wonach ein Vermieter höchstens das Dreifache der monatlichen Miete als Kaution verlangen darf. Die Mietnebenkosten (warme und kalte Betriebskosten) bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Lediglich bei Vereinbarungen über eine sogenannte Pauschalmiete darf für die Ermittlung des Kautionsbetrages der gesamte Mietpreis zugrunde gelegt werden.

Darf der Vermieter frei über die Kaution verfügen?

Nicht ohne Grund. Da die Kautionssumme während des gesamten Mietverhältnisses Eigentum des Mieters bleibt und nur dem Zweck dient, einen eventuellen Zahlungsausfall zu verhindern, darf der Vermieter den Betrag erst dann antasten, wenn der Mieter nicht willens oder nicht in der Lage ist, die berechtigten Forderungen des Vermieters zu begleichen. Sollten Sie selbst Vermieter sein, können Sie sich bei aufgetretenen finanziellen Engpässen wegen Zahlungsausfällen Ihrer Mieter auch gern vertrauensvoll an die Berater der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen wenden. Insbesondere in Zeiten globaler wirtschaftlicher Schwierigkeiten (wie etwa bei Folgen der Corona-Krise) sind praktikable Lösungen gefragt, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen.

Wie muss der Vermieter mit der Mietkaution umgehen?

Aufgrund entsprechender rechtlicher Vorgaben (§ 551 Absatz 3 BGB) müssen Vermieter die Kaution getrennt von ihrem eigenen Vermögen halten. Grund für diese Regelung ist der Schutz des Mieters im Fall der Insolvenz des Vermieters. Auch muss ein Pfandrechtseingriff der Geldinstitute ausgeschlossen werden. Daher ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution bei einer Bank zum regulären Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anzulegen. Selbstverständlich haben Vermieter die Möglichkeit, hierfür ein spezielles Konto bei der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen einzurichten.

Was kann ich tun, wenn mir das Geld für die Mietkaution fehlt?

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus anmieten wollen, Ihnen momentan jedoch keine liquiden Mittel für die Zahlung der Mietkaution zur Verfügung stehen, können Sie sich gern an das Team der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen wenden. Wir beraten Sie umfassend zu bestehenden Möglichkeiten der Finanzierung einer Mietkaution. Möglich ist ferner der Abschluss einer Mietkautions-Bürgschaft unseres Partners R+V. Auf den Internetseiten der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen finden Sie hierzu unter dem Stichwort "R+V-MietkautionsBürgschaft" alle relevanten Informationen.