Die VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG erklärt, was Sie tun müssen, um eine fehlerhafte Überweisung zurück zuholen.
Überweisung zurückholen
Wie Sie eine fehlerhafte Überweisung korrigieren
Einmal nicht aufgepasst und das Geld ist weg. Eine fehlerhafte Überweisung lässt sich jedoch zurückholen. Wichtig dabei ist allerdings, dass Sie schnell reagieren. Was Sie bei einer Fehlüberweisung oder Doppelbuchung beachten sollten, erfahren Sie hier.
Prüfen Sie Ihre Überweisungsdaten sorgfältig
Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie für Bankgeschäfte sind Finanzinstitute seit 2009 nicht mehr dazu verpflichtet, bei Überweisungen den Namen des Zahlungsempfängers mit der Kundenkennung – seit Februar 2016 ist dies die IBAN – abzugleichen. Bankkunden sollten daher Angaben wie den Adressatennamen, den Verwendungszweck und besonders die IBAN vor jeder Überweisung prüfen. Denn schon ein Zahlendreher kann dafür sorgen, dass der überwiesene Betrag an die falsche Person geht. Deshalb ist es empfehlenswert, regelmäßig den Kontoauszug zu prüfen. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich bei einer Fehlüberweisung das Geld zurückbuchen. Allerdings ist diese Rückbuchung meist mit Kosten verbunden.
Bei Fehlüberweisungen schnell reagieren
Wenn Sie einen Fehler bei Ihrer Überweisung feststellen, sollten Sie schnell handeln. Informieren Sie als Erstes Ihre Bank. Wenn das überwiesene Geld noch nicht von Ihrem Konto abgebucht und dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist, kann die Bank den Vorgang noch stoppen. Eine Überweisung zu einem anderen Kreditinstitut dauert in der Regel zwischen drei und 24 Stunden. Sollten aber Absender- und Empfängerbank identisch sein, erfolgt die Überweisung meist in Echtzeit. Beides gilt allerdings nur für Geschäftstage. An Samstagen und Sonntagen bucht die Bank keine Überweisungen. Dann haben Sie also mehr Zeit. Im Betrugsfall sollten Sie sich schnellstmöglich bei Ihrer Bank melden sowie bei der örtlichen Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Grundsätzlich ist es auch möglich, eine fehlerhafte Auslandsüberweisung zurückholen zu lassen. Informieren Sie sich über eine Rücküberweisung bei Ihrer VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG.
Bitte um Rückzahlung
Sollte der Geldbetrag bereits gutgeschrieben sein, darf ihn die Bank nicht einfach zurückfordern. Stattdessen kann sie sich mit der Empfängerbank in Verbindung setzen. Diese bittet dann ihren Kunden, den fälschlicherweise erhaltenen Betrag zurückzuzahlen. Dazu ist der Empfänger einer Fehlzahlung grundsätzlich verpflichtet. Sollte dieser das Geld jedoch nach Erhalt ausgegeben haben, besteht für Sie kein rechtlicher Anspruch mehr darauf. Auch Ihre Hausbank muss Ihnen das Geld nicht erstatten. Wichtig: Für die Rückzahlung falscher Überweisungen können Gebühren anfallen. Deren Höhe kann den zurückgezahlten Betrag übersteigen.
Bei eindeutigen Fehlern haben Sie Glück
Die Stornierung einer Fehlüberweisung funktioniert in manchen Fällen auch ohne viel Aufwand. Das gilt bei eindeutigen Doppelüberweisungen – wenn also der gleiche Betrag zweifach mit demselben Verwendungszweck an denselben Empfänger überwiesen wurde. Bei solchen Doppelbuchungen kann Ihre Volksbank Raiffeisenbank den Betrag problemlos zurückholen. Im Falle einer Überweisung an eine nicht existierende IBAN wird der überwiesene Betrag automatisch zurückgebucht. Dazu müssen Sie nichts unternehmen.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Berater bei Ihrer Bank nicht ersetzen.