Es geht manchmal ganz schnell: Durch starke Erschütterungen auf unebener Straße oder bei rasanten Gelände-Touren löst das Kennzeichen am Moped, Mofa oder S-Pedelec und geht verloren. In einem solchen Fall stellt sich schnell die Frage, was nun zu tun ist und wie es mit der Versicherung weitergeht. Die R+V hat hierfür eine gute Lösung parat.
R+V Versicherung hilft bei verlorenem Moped-Kennzeichen
Unbedingt Versicherungsunternehmen und Polizei informieren!
Kleinkrafträder wie Mopeds, Mokicks oder Mofas müssen in Deutschland trotz Steuer- und TÜV-Befreiung gemäß Pflichtversicherungsgesetz haftpflichtversichert sein. Zum Nachweis dieses Schutzes gilt neben der mitzuführenden Bescheinigung ein spezielles Versicherungskennzeichen. Gerät dieses Kennzeichen durch Unachtsamkeit oder auch durch Diebstahl in Verlust, muss unbedingt die jeweilige Versicherungsgesellschaft informiert werden. Außerdem ist die Polizei zu verständigen, denn nur so kann der Missbrauch durch unberechtigte Dritte verhindert werden.
Im Normalfall übersendet die Versicherung dem Fahrzeughalter dann kurzfristig ein neues Kennzeichen für dessen Moped oder Leichtkraftfahrzeug. Hierfür ist zunächst eine eigene Versicherungsprämie für das laufende Versicherungsjahr zu bezahlen, wobei der Restbetrag zur bisherigen, zum alten Kennzeichen gehörenden Versicherung gegengerechnet bzw. erstattet wird. Bei der R+V Versicherung können Sie in derartigen Fällen sogar die 24-Stunden-Schaden-Hotline in Anspruch nehmen, den Kennzeichenverlust dort melden und gleich ein neues Versicherungskennzeichen anfordern.
Viele Fahrzeuge versichert, viele Fahrer zulässig
Eine Moped-Versicherung ist in Deutschland für viele zulassungsfreie Kraftfahrzeuge möglich. Hierzu zählen neben Mofa und Moped auch Mokicks, dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, S-Pedelecs bis 45 km/h, Segways und Elektrokleinstfahrzeuge. Hinsichtlich des versicherten Fahrerkreises sind bei vielen Verträgen (wie beispielsweise bei der R+V Moped-Versicherung) der Halter und meist auch der Versicherungsnehmer vom Schutz umfasst. Abweichend von sonstigen Kfz-Versicherungen beginnt das Versicherungsjahr bei einer Moped-Versicherung immer am 1. März. Von diesem Datum an ist jährlich ein neues Kennzeichen erforderlich, welches am Fahrzeug anzubringen ist. Achten Sie bei der Installation immer auf einen festen Sitz, damit Sie ein versehentliches Abfallen des Kennzeichens von Anfang an sicher verhindern und auf diese Weise Ärger und Aufwand aus dem Wege gehen.
Übrigens: Den Verlust des Kennzeichens einfach zu ignorieren, ist keine gute Idee. Denn gemäß den rechtlichen Regelungen zum Versicherungskennzeichen kann das Führen eines Fahrzeugs ohne gültiges Versicherungskennzeichen ein Bußgeld in Höhe von 40 EUR nach sich ziehen. Außerdem entfällt bei Fahrten mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen der Versicherungsschutz, was bei Unfällen sehr teuer werden kann.
Auch an gesetzliche Fristen denken
Neben Fällen, in denen ein Moped-Kennzeichen verloren gegangen oder gestohlen wurde, sind bei diesem Thema immer auch gesetzliche Fristen zu beachten. Moped-Kennzeichen verlieren stets mit Ablauf des 28. Februar (in Schaltjahren des 29. Februar) eines jeden Jahres ihre Gültigkeit. Da eine automatische Verlängerung nicht vorgesehen ist, müssen sich die Besitzer von Mopeds, Kleinrollern und Mofas also selbständig um eine Folgeversicherung kümmern. Dies muss aber nicht aufwendig und zeitintensiv sein, sondern geht auch über das Internet. So zum Beispiel mit dem Online-Angebot für eine Moped-Versicherung der R+V. Die R+V Moped-Versicherung umfasst dabei eine günstige Haftpflichtversicherung mit variabler Deckungssumme und auf Wunsch auch eine ergänzende Teilkaskoversicherung. Gern berät Sie zu allen Fragen bezüglich der R+V Moped-Versicherung das Serviceteam der R+V als auch Ihr Kundenberater der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG, in deren Filialen Sie auch gleich Ihr neues Versicherungskennzeichen in Empfang nehmen können.