Durch die Einführung der EU-Preisverordnung für Fremdwährungsgebühren sind eine Reihe von
Neuerungen in Kraft getreten, die sich auf Kartenzahlungen in europäischen Nachbarländern
auswirken. Betroffen sind alle Transaktionen, die entweder das Abheben von Bargeld am Automaten zum Gegenstand haben oder beim Einkaufens im stationären Handel erfolgen. Was sich dadurch für Sie als Bankkunde ändert und auf was Sie künftig achten sollten, haben wir im folgenden Beitrag zusammengefasst.
Im EU-Ausland mit der Karte zahlen: Das hat sich geändert
1. Es sind nur Zahlungen in Fremdwährung betroffen
Die neue Vorschrift zur Preisgestaltung bei Karteneinsätzen im Ausland betrifft nur Zahlungen bzw. Bargeldabhebungen in einer Fremdwährung. Wenn Sie also in einer Pariser Boutique einkaufen oder sich in Wien am Geldautomaten mit Euro-Banknoten versorgen, sind Sie von den Änderungen nicht betroffen. Anders sieht es hingegen beim Aufenthalt in einem EU- bzw. EWR-Land aus, in dem eine nationale Währung existiert. Neben Schweden, Dänemark, Norwegen und Polen sind dies Bulgarien, Island, Rumänien, Tschechien, Ungarn und Liechtenstein. Länder, die nicht zur EU gehören (wie z. B. die Schweiz oder Israel) sind von der EU-Preisverordnung nicht betroffen.
2. Es gilt stets der letzte verfügbare Euro-Wechselkurs
Gab es - beispielsweise bei den Kreditkartenanbietern - bislang mehrere verschiedene
Umrechnungskurse, gilt für die Abrechnung nunmehr stets der letzte verfügbare Euro-Wechselkurs. Grundlage ist hierbei die Festlegung der Europäischen Zentralbank (EZB). Sämtliche Preise sind außerdem immer zum festgelegten EZB-Wechselkurs auszuweisen und dürfen nicht mehr über variable AGBs der einzelnen Banken und Finanzdienstleister beziffert werden.
3. Das Auslandseinsatzentgelt beim Shopping vor Ort kann entfallen
Benutzen Sie im EU-Ausland Ihre Kreditkarte zur Zahlung, entfällt aufgrund der neuen
EU-Preisverordnung grundsätzlich das Auslandseinsatzentgelt, sofern die Zahlung in Euro ausgeführt wird. Bei Zahlungen mit einer Debitkarte im stationären Handel erfolgt die Abrechnung mittels electronic cash, wobei bei Zahlungen in Fremdwährung ein zusätzliches Entgelt für die Kartenzahlung gemäß dem aktuellen Preisaushang Ihrer VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG erhoben werden kann. Achtung: Wenn Sie im Ausland Bargeld an einem Geldautomaten abheben, darf der Betreiber des Geldautomaten ggf. eine zusätzliche Gebühr erheben!
4. Alle anfallenden Entgelte für Kartenzahlungen werden transparent ausgewiesen
Gemäß Artikel 3a Absatz 2 der EU-Preisverordnung vom 19. März 2019 über Entgelte im
grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr und für Währungsumrechnungen sind alle
Zahlungsdienstleister verpflichtet, eventuell erhobene Aufschläge für den Einsatz von Kredit- und Debitkarten im Ausland in einer verständlichen und leicht zugänglichen Weise elektronisch zur Verfügung zu stellen. Die VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG ist dieser Forderung mit der Veröffentlichung des jeweils aktuellen Preisverzeichnisses auf ihrer Internetseite bereits nachgekommen.
5. Jeder Karteninhaber wird vor der Transaktion über alle Kosten informiert
Eine weitere Neuerung, die sich aus der EU-Preisverordnung ergibt, betrifft die Information des Karteninhabers unmittelbar vor jeder einzelnen Transaktion. Denn neben den allgemeinen Veröffentlichungspflichten über Preisverzeichnisse u. ä. muss jeder Anbieter, der eine Währungsumrechnung am Geldautomaten oder an der Kasse in einem Verkaufsgeschäft erbringt, dem Karteninhaber vor der Auslösung des Zahlungsvorganges mitteilen, wie hoch der Betrag ausfällt, der an den Zahlungsempfänger in der jeweils verwendeten Währung zu bezahlen ist. Außerdem muss der Betrag genannt werden, der vom Karteninhaber in dessen Kontowährung zu entrichten ist. Auf dieser Weise erfahren Sie als Kunde also vor dem Bezahlen genau, mit welchen Gesamtkosten Sie zu rechnen haben.
Wünschen Sie weitere Informationen zum internationalen Zahlungsverkehr oder möchten Sie sich zu passenden Karten für Ihre nächste Reise beraten lassen? Dann sprechen Sie uns gern an. Das Team der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.