Ob beim Wunsch nach einem Eigenheim oder als Aufstockung der Altersvorsorge - die Bundesrepublik Deutschland hält eine Reihe von Förderungen für ihre Bürger bereit. Arbeitnehmer-Sparzulage, BAföG, Wohnungsbauprämie oder Riester-Förderung - je nach individueller Lebenssituation und dem Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gibt es hier zusätzliches Geld vom Staat. Im folgenden Beitrag nennen wir Ihnen eine Auswahl der verbreitetsten Fördermöglichkeiten und erklären, wer die jeweiligen Zuschüsse erhalten kann.
Staatliche Förderungen
Welche gibt es?
Für viele Beschäftigte interessant: Die Arbeitnehmer-Sparzulage
Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage können praktisch alle Beschäftigten eine staatliche Förderung erhalten, sofern der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlt. Voraussetzung ist es dabei, dass die vermögenswirksamen Leistungen in ein anerkanntes Instrument zum Vermögensaufbau fließen. Neben Bausparverträgen oder einer Kapitallebensversicherung kann dies beispielsweise auch ein Investmentsparplan sein. Sechs Jahre lang muss die Einzahlung erfolgen, anschließend gibt es nach einer zusätzlichen einjährigen Sperrfrist vom Finanzamt dann die Arbeitnehmer-Sparzulage, welche ebenfalls in den laufenden Vertrag fließt. Wie hoch die Sparzulage des Staates ist, hängt von der Summe der eingezahlten VL-Beiträge ab. Maximal förderfähig sind bei einem Bausparvertrag 9 Prozent auf höchstens 470 EUR im Jahr. Bei der Anlage in einen Aktienfonds beteiligt sich der Staat sogar mit attraktiven 20 Prozent. Wichtig: Um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten, gelten folgende Einkommensgrenzen:
Bausparen: 17.900 EUR (ledig) bzw. 35.800 EUR (verheiratet)
Fondssparvertrag: 20.000 EUR (ledig) bzw. 40.000 EUR (verheiratet).
Wichtige Hilfe für Studenten: BAföG
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten Studenten und Schüler, sofern sie ihr Studium bzw. ihre schulische Ausbildung vor der Vollendung des 30. Lebensjahres starten. Bei sogenannten Masterstudiengängen gilt das 35. Lebensjahr als Grenze. Voraussetzung ist, dass das eigene Einkommen des Studenten/Schülers sowie dessen Eltern bestimmte Maximalgrenzen nicht überschreitet. § 21 BAföG nennt in seiner aktuellen Fassung jeweils die geltenden Beträge. Die Ausbildung muss an einer berufsbildenden Schule, einem Kolleg, einer Akademie oder Hochschule erfolgen. Außerdem muss es sich um den ersten Bildungsweg handeln.
Wohnungsbauprämie - den Traum vom Eigenheim schneller verwirklichen
Mit der Wohnungsbauprämie lässt sich der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ein wenig schneller und einfacher erfüllen. Voraussetzung für die Antragstellung ist zum einen ein Mindestalter von 16 Jahren, zum anderen muss ein Bausparvertrag mit wenigstens 50 EUR Jahreseinzahlung vorliegen. Zudem darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 35.000 EUR (Ledige) bzw. 70.000 EUR (Verheiratete) nicht übersteigen. Die Prämie beträgt 10 Prozent der Aufwendungen für Beiträge zum Bausparvertrag bzw. auf Zinsen aus dem Bausparguthaben. Maximal gefördert werden Aufwendungen von bis zu 700 EUR (Ledige) bzw. 1.400 EUR (Verheiratete). Die höchstmögliche Wohnungsbauprämie beläuft sich somit auf 70 bzw. 140 EUR im Jahr.
Wichtig zu wissen: Eine Wohnungsbauprämie können Sie auch dann beantragen, wenn Sie Ihr Eigenheim nicht neu bauen, sondern fertig kaufen oder einfach nur modernisieren möchten.
Die Riester-Förderung
Beschäftigte können grundsätzlich für jedes Jahr mit Beiträgen zur gesetzlichen
Rentenversicherung einen Zuschuss vom Staat erhalten - die sogenannte Riester-Förderung. Als Bedingung gilt, dass ein bestimmter Mindestbeitrag auf das Riester-Konto eingezahlt wurde. Ist das der Fall, steht der Grundzulage als maximaler Förderung von 175 EUR im Jahr nichts im Wege. Leben kindergeldberechtigte Nachkommen im selben Haushalt, zahlt der Staat für bis Ende 2007 geborene Söhne oder Töchter 185 Euro zusätzlich. Bei Kindern, die ab 2008 geboren worden sind, gibt es sogar 300 Euro pro Jahr.
Gern berät Sie das Team der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG.