Ob 20 oder 100 Euro - wer auf der Straße Geld gefunden hat, ist darüber in aller Regel hoch erfreut. Vorschnelle Pläne über ein Leben im neuen Reichtum sind jedoch unangebracht, denn zunächst einmal gilt: Das Geld gehört weiterhin dem, der es verloren hat! Nach geltendem Recht ist ein Finder deshalb dazu verpflichtet, den Betrag bei einem Fundbüro abzuliefern. Wie es dann weitergeht, welche Summen Ihnen beim Finderlohn winken und was sonst noch beachtet werden muss, hat die VR Bank Main-Kinzig-Büdingen nachfolgend kurz für Sie zusammengefasst.
Geld gefunden - Wie geht´s weiter
Wer Geld gefunden hat, darf es nicht immer behalten
Bei mehr als 10 Euro zum Fundbüro
Haben Sie auf der Straße Geld gefunden, dürfen Sie den Betrag nicht einfach so behalten. Nach den Bestimmungen des § 965 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind Sie vielmehr zur unverzüglichen Rückgabe an den Eigentümer verpflichtet. Kennen Sie diesen nicht, ist der Fund beim örtlichen Fundbüro oder bei einer Polizeidienststelle abzuliefern. Ausnahmen bestehen bei geringen Beträgen bis maximal 10 Euro. Haben Sie also lediglich eine 2-Euro-Münze gefunden, dürfen Sie diese ohne Bedenken einstecken. Alles was den Wert von 10 Euro übersteigt, unterliegt jedoch der Ablieferungsverpflichtung. Dies gilt übrigens auch für Geldfunde in Fremdwährungen! Sind Sie sich in einem derartigen Fall hinsichtlich des Wechselkurses unsicher, können Sie sich gern an die VR Bank Main-Kinzig-Büdingen wenden.
Finderlohn winkt
Haben Sie Geld gefunden und den Betrag ordnungsgemäß beim Fundbüro oder bei der Polizei abgeliefert, erhalten Sie hierüber eine Quittung. Bewahren Sie diese gut auf, denn grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Finderlohn. Dieser beträgt - bei Funden im öffentlichen Raum - bis zu einem Fundwert von 500 Euro fünf Prozent, bei höheren Summen drei Prozent. Ein Beispiel: Sie haben eine Brieftasche mit 388,05 Euro gefunden. In diesem Fall steht Ihnen Finderlohn in Höhe von 19,40 Euro zu.
Nach sechs Monaten doch noch reich? Vielleicht!
Hat sich der Besitzer des von Ihnen gefundenen Geldes nach sechs Monaten noch nicht Fundbüro gemeldet, haben Sie Glück: Gemäß § 973 Absatz 1 BGB gehört der gesamte gefundene Betrag nun Ihnen und Sie können tatsächlich überlegen, wofür Sie das Geld ausgeben wollen. Empfehlenswert ist - vor allem bei größeren Summen - dann eine sichere Anlageform. Ihre VR Bank Main-Kinzig-Büdingen berät Sie dazu gern.
Ein Sonderfall: Geld bei der Wohnungsauflösung gefunden
Auch das ist möglich: Sie haben Geld gefunden, welches bei einer Wohnungsauflösung zutage tritt. Nicht selten verstecken ältere Menschen zum Teil selbst größere Beträge in ihren eigenen vier Wänden; oft an den ungewöhnlichsten Orten. Haben Sie also als rechtmäßiger (Allein-)Erbe Geld gefunden, können Sie dieses selbstverständlich behalten. Handelt es sich dabei noch um DM-Banknoten, ist ein Umtausch in Euro bei der Deutschen Bundesbank problemlos möglich. Infos hierzu gibt Ihnen gern Ihre VR Bank Main-Kinzig-Büdingen.
Vorsicht bei bestimmten Geldfunden!
Sofern Sie Geld gefunden haben, welches mit auffälligen Farbmarkierungen versehen ist oder Ihnen in anderer Weise merkwürdig erscheint, sollten Sie besser die Polizei einschalten. Unter Umständen kann es sich dabei nämlich um Banknoten handeln, die aus einem Einbruch in Geldautomaten stammen. Grundsätzlich können Sie zudem bei einzelnen Scheinen die Echtheit immer auch in einer Filiale der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen überprüfen lassen.