Zahlung der Maklercourtage jetzt gerechter geregelt

Der Bundestag hat wichtige Änderungen hinsichtlich der Kostenübernahme von Maklergebühren beschlossen. Käufer einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses müssen künftig nicht mehr allein für die vom Verkäufer veranlasste Courtage einstehen. Ihre VR Bank Main-Kinzig-Büdingen informiert Sie nachfolgend zu diesem wichtigen Thema.

Käufer künftig besser gestellt

Mitte Mai 2020 wurde vom Deutschen Bundestag eine Gesetzesänderung zur Verteilung von Maklerkosten bei der Vermittlung abgeschlossener Kaufverträge über Einfamilienhäuser (einschließlich Häuser mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen beschlossen. Mit der Gesetzesmodifizierung wurde eine in der gesamten Bundesrepublik geltende Regelung geschaffen, die Rechtssicherheit schafft und für klare Verhältnisse bei der Kaufvertragsvermittlung sorgt. Da künftig ausgeschlossen wird, dass die vom Verkäufer für die Beauftragung eines Maklers veranlassten Kosten zu 100 Prozent bzw. überwiegend dem Käufer auferlegt werden, sind die Erwerber von Eigentumswohnungen und Eigenheimen jetzt besser gestellt.

Grundsatz: Beide Parteien zahlen beim Hauskauf/bzw. Verkauf die gleiche Maklervergütung

Makler, die aufgrund von sowohl mit dem Käufer als auch mit dem Verkäufer abgeschlossenen Maklerverträgen arbeiten, können durch die Neuregelung ihre Vergütung jetzt nur noch von beiden Parteien zu gleichen Teilen fordern. Hat ein Makler mit einer der Parteien eine unentgeltliche Tätigkeit vereinbart, hat er auch der anderen Partei gegenüber keinen Vergütungsanspruch. Und: Sofern nur eine der Parteien einen Makler beauftragt hat, muss diese Partei grundsätzlich auch die Vergütung zahlen. Eine Vereinbarung, wonach die entstehenden Maklerkosten an die andere Partei weitergegeben werden dürfen, sind nur dann zulässig, wenn die weitergegebenen Kosten nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtcourtage ausmachen.

Regelung gilt nicht für Mietobjekte - Hier gilt das Bestellerprinzip

Seit Mitte des Jahres 2015 ist gilt ein Gesetz in Kraft getreten, das im Allgemeinen aussagt: 'Wer bestellt, muss zahlen'. Man nennt dies auch Bestellerprinzip. Möchte ein Vermieter seinen Wohnraum vermieten und beauftragt hierfür einen Makler, so muss er diesen auch bezahlen.

Gute Beratung beim Immobilienkauf auch in Zukunft wichtig

Wenn Sie auf der Suche nach einem neuen Zuhause sein sollten, kann die Neuregelung der Maklercourtage Ihnen wichtige Vorteile bringen. So sinken in vielen Fällen die Nebenkosten für den Erwerb und Sie müssen nicht alleine die Gebühren eines vom Verkäufer beauftragten Maklers aufkommen. Grundsätzlich empfehlen wir von der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen Ihnen jedoch, sich bei der Suche nach einer Immobilie ohnehin immer an einen kompetenten Partner zu wenden. Als Kunde der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen haben Sie hier gute Karten, denn unsere Tochtergesellschaft "IMAXX - Gesellschaft für Immobilien-Marketing mbH" verfügt über viele Experten rund um Immobiliengeschäfte. Sich bei der Suche nach einem Haus oder einer Wohnung der IMAXX anzuvertrauen, ist daher eine sehr gute Idee.

Die IMAXX - Partner der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen

Private Immobilienkäufer und -verkäufer erhalten von der IMAXX einen umfassenden Service - von der qualifizierten Kaufpreisfindung bis zum Termin beim Notar. Auch bei der professionellen Vermarktung ist auf die IMAXX-Berater Verlass. IMAXX erstellt Unterlagen, übernimmt das Marketing und betreut die Angebotsphase auf allen Verkaufskanälen, analog und digital. Ein weiterer Baustein ist das große Angebot für Gewerbekunden, Bauträger und Projektentwickler. IMAXX berät bereits im Vorfeld bei Grundstückssuche, Bedarfsanalyse, Optimierung von Grundrissen und Preisbildung. Somit bietet die enge Zusammenarbeit von Finanzierungsspezialisten der VR Bank und den Vermarktungsprofis von IMAXX privaten und gewerblichen Immobilienkunden das komplette Leistungsspektrum aus einer Hand.

Da Sie hier alles "aus einer Hand" erhalten, brauchen Sie auch hohe Maklerkosten nicht zu fürchten und profitieren somit gleich doppelt. Denn neben der vom Bundestag beschlossenen Aufteilung der Maklercourtage kommen Sie bei der IMAXX in den Genuss einer Rundumbetreuung zu außerordentlich fairen Bedingungen.

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