Wer für den Ernstfall nicht möchte, dass zum Beispiel nach einem Unfall fremde Menschen die eigenen Angelegenheiten regeln, kann mit einer Vorsorge-Vollmacht, einer Patienten- oder einer Betreuungs-Verfügung vorsorgen.
Für den Ernstfall rechtzeitig vorsorgen
Vollmachten und Verfügungen
Betreuungsrecht für Erwachsene
Das 1992 in Kraft getretene Betreuungsrecht gilt für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr alleine abwickeln können. Doch Vorsicht! Wer glaubt, dass im Notfall die Angehörigen rechtsverbindliche Entscheidungen treffen können, der irrt. Auch Sie benötigen eine entsprechende Vollmacht.
Vollmachten und Verfügungen im Überblick
- Patienten-Verfügung: Sie hält Willenserklärungen bezüglich medizinischer und lebensverlängernder Behandlungs-Maßnahmen fest und wird erst dann wirksam, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine Zustimmung oder Ablehnung selbst zu äußern.
- Betreuungs-Verfügung: Sie legt fest, wer als gesetzlicher Betreuer bestellt werden soll.
- Vorsorge-Vollmacht: Sie legt für den Fall der Geschäfts-Unfähigkeit fest, wer den Betroffenen in Rechts-Angelegenheiten vertritt.
Mustertexte und notarielle Beglaubigung
Beim Bundes-Justizministerium werden Ratgeber und Formulare für Verfügungen und Vollmachten zum Download angeboten. Um eine größtmögliche Akzeptanz Ihrer Vollmachten und Verfügungen zu erzielen, ist es ratsam, notarielle Hilfe in Anspruch zu nehmen und die Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundes-Notarkammer zu hinterlegen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Basiswissen Vollmachten & Verfügungen.