"Reicht doch noch, wenn ich mich später damit beschäftige", denkt mancher. Denn niemandem ist es ganz wohl bei dem Thema Erbschaft. Doch wer für die Zukunft plant, sollte sich früh genug damit beschäftigen.
Erben und Vererben
Hinweise zum Erbschaftsteuer-Recht
Bewertung von Haus und Grund
Immobilien werden bei Erbschaft mit dem vollen Verkehrswert als Grundlage für die Erbschaftsteuer angesetzt. Ausschlaggebend für die Bewertung durch das Finanzamt ist beispielsweise der Marktwert der Immobilie, den man im Rahmen eines Verkaufs erzielen könnte. Hierbei wird meist auf Durchschnittswerte vergleichbarer Immobilien zurückgegriffen. Gegen den Steuerbescheid kann Einspruch erhoben werden.
Selbst genutzte Immobilien sind steuerfrei
Selbst genutzte Immobilien werden steuerfrei an Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner vererbt. Voraussetzung ist, dass der Erbe zehn Jahre lang selbst in der Wohnung oder dem Haus lebt. Auch Kinder oder Enkel erben Immobilien mit einer Wohnfläche bis zu 200 Quadratmetern steuerfrei, wenn sie mindestens zehn Jahre lang darin wohnen. Größere Objekte werden anteilig besteuert.
Entfernte Verwandte und Freunde zahlen mehr
Selbst wenn Ehepartner oder Kinder die geerbte Immobilie nicht selbst nutzen, profitieren sie von hohen Freibeträgen. Das ist bei entfernteren Angehörigen oder Freunden anders. Die Freibeträge von Freunden und indirekten Verwandten wie Nichten, Neffen und Geschwister der Steuerklasse II sind mit 20.000 Euro sehr niedrig. Und die Steuersätze beginnen mit 15 Prozent (Steuerklasse II) oder 30 Prozent (Steuerklasse III).
Hohe Freibeträge für die engere Familie
Die Freibeträge sind nach dem aktuellen Erbschaftsteuer-Recht vom Verwandtschafts-Verhältnis zwischen dem Erben und dem Erblasser abhängig.
Freibeträge und Steuerklassen
Freibetrag |
||
Steuerklasse I | Ehepartner | 500.000 |
Kinder | 400.000 |
|
Enkel |
200.000 |
|
(Groß-)Eltern im Erbfall |
100.000 |
|
Steuerklasse II | (Groß-)Eltern bei Schenkung |
20.000 |
Geschwister | 20.000 |
|
Nichten und Neffen |
20.000 |
|
Geschiedene |
20.000 | |
Steuerklasse III | Eingetragener Lebensgefährte | 500.000 |
Sonstige |
20.000 |
Weitere Freibeträge
Neben den allgemeinen Freibeträgen für Erbschaften und Schenkungen bleiben Hausrat und bewegliche Güter wie Autos, Wohnmobile oder Boote in bestimmten Grenzen steuerfrei. Ein zusätzlicher Versorgungs-Freibetrag gilt für Ehepartner, Kinder bis 27 Jahre und eingetragene Lebenspartner, allerdings nur bei Erbschaften.
Erben in drei Steuerklassen
Erben werden je nach Verwandtschafts-Verhältnis zum Erblasser in drei verschiedene Steuerklassen eingeteilt. Steuerklasse I umfasst Ehe- und Lebenspartner, Kinder, Enkel und im Erbfall (Groß-)Eltern. (Groß-)Eltern bei Schenkung, Geschwister und Nichten und Neffen sind der Steuerklasse II zugeordnet. Für alle übrigen Personen wie beispielsweise Lebensgefährten oder Freunde gilt Steuerklasse III.
Steuerpflichtiges Erbe bis ... Euro | Steuern in % bei Steuerklasse |
||
I |
II |
III |
|
75.000 | 7 |
15 |
30 |
300.000 |
11 |
20 |
30 |
600.000 |
15 |
25 |
30 |
6.000.000 |
19 |
30 |
30 |
13.000.000 |
23 |
35 |
50 |
26.000.000 |
27 |
40 |
50 |
>26.000.000 |
30 |
43 |
50 |
Bewertung nach dem Stichtagsprinzip
Bei der Bewertung von Erbe oder Schenkung gilt das sogenannte Stichtagsprinzip: Das Vermögen wird mit dem Wert angesetzt, den es am Todes- beziehungsweise Schenkungstag hatte.
Bargeld, Bank- und Sparguthaben | Nominalwert am Stichtag zuzüglich der bis dahin angefallenen Zinsen |
Börsennotierte Wertpapiere | Kurswert am Stichtag zuzüglich der bis dahin angefallenen Kapital-Erträge |
Fonds-Anteile | Rücknahmepreis am Stichtag zuzüglich der bis dahin angefallenen Kapital-Erträge |
Edelmetalle wie Gold, Silber | Kurswert am Stichtag |
Sachwerte wie Hausrat, Auto, Schmuck, Antiquitäten, Sammlungen, Kunst | Verkehrswert (möglicher Verkaufspreis) |
Immobilien | Verkehrswert (wird anhand verschiedener, standardisierter Verfahren ermittelt; der Erbe kann auf eigene Kosten einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachweisen) |
Kapitalbildende Lebensversicherung | Erbschaft: ausgezahlte Versicherungs-Summe, Schenkung: Rückkaufwert |
Lebenslange Renten und Nutzungsrechte | Kapitalwert (ergibt sich aus dem Jahreswert multipliziert mit einem vorgegebenen Faktor) |
Schulden und Kosten der Beerdigung
Eventuell vorhandene Schulden reduzieren den Nachlass. Das können Hypotheken, Darlehen, Ratenkredite bei Banken oder Händlern sowie Steuerschulden sein. Auch Verbindlichkeiten wie die laufende Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist werden vom Nachlass abgezogen. Ein weiterer Minusposten sind die Kosten für die Beerdigung.
Erbschaft im Wert von 330.000 Euro
Angenommen, eine Frau hinterlässt ein Haus mit einem Wert von 250.000 Euro. Dazu kommen Hausrat in Höhe von 20.000 Euro und 60.000 Euro Sparguthaben. Die gesamte Erbschaft hat damit einen Wert von 330.000 Euro.
Keine Erbschaftsteuer für enge Familie
Für Ehegatten, Kind oder eingetragenen Lebenspartner bliebe eine Erbschaft im Wert von 330.000 Euro dank hoher Freibeträge steuerfrei. Das gilt sogar unabhängig davon, ob die Erben das Haus selbst bewohnen würden.
Schwester oder Freundin zahlen deutlich mehr
Eine Schwester oder eine Freundin hätten deutlich niedrigere Freibeträge, gleichzeitig gelten für sie höhere Steuersätze. Geschwister würden für dieselbe Erbschaft 54.600 Euro an den Staat zahlen, Freunde sogar 81.900 Euro. Noch nicht berücksichtigt sind dabei die Kosten für die Beerdigung. Diese würden das zu versteuernde Erbe noch einmal etwas reduzieren.