Was ist ein Betriebsrat?

Personalvertretung in der Firma

Ob Gehaltserhöhung, Urlaubsanspruch oder Vereinbarungen zur Arbeitszeit - die allermeisten
Beschäftigten eines Unternehmens werden regelmäßig mit Herausforderungen rund um die praktische Ausgestaltung ihrer Tätigkeit konfrontiert. Um hier einen guten Ausgleich zwischen den Belangen des Chefs und den Vorstellungen der Mitarbeiter zu schaffen, gilt der Betriebsrat als wichtiges Bindeglied. Doch muss eigentlich jede Firma einen Betriebsrat dulden? Welche genauen Aufgaben hat dieses Gremium? Und wer kann sich als Betriebsrat engagieren? Ihre VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG hat sich mit diesen Fragen befasst und Antworten gefunden.

 

Ab fünf Mitarbeitern kann ein Betriebsrat gewählt werden.

Nach den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) haben die Beschäftigten
deutscher Unternehmen mit wenigstens fünf Mitarbeitern das Recht, einen Betriebsrat zu wählen. Das aktive Wahlrecht besitzen dabei sämtliche volljährigen Arbeitnehmer. Wählbar sind alle mehr als sechs Monate dem Unternehmen angehörigen Beschäftigten und zwar auch dann, wenn sie während dieser Zeit hauptsächlich im Home-Office tätig gewesen sind - ein nicht unwichtiger Punkt vor allem in der aktuellen nachpandemischen Phase! Zu beachten bei der Findung geeigneter Kandidaten ist allerdings immer, dass die ins Auge gefassten Kollegen das Vertrauen der Belegschaft genießen und in der Lage sein sollten, gegenüber dem Arbeitgeber auch unangenehme Dinge anzusprechen.

Nicht nur Rechte, auch Pflichten.

Als Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten eines Unternehmens kommen dem Betriebsrat eine Menge wichtige Aufgaben zu. Es bestehen sowohl Rechte als auch Pflichten. So müssen nicht nur die tariflichen Vergütungssätze und die Urlaubsansprüche geprüft und ggf. durchgesetzt werden. Vielmehr besteht ein wesentlicher Teil der Betriebsratsarbeit in der Mitwirkung bei Personalentscheidungen, wie Einstellungen, Beförderungen oder Kündigungen. Auch ist der Betriebsrat dafür verantwortlich, die zugunsten der Beschäftigten erlassenen Unfallverhütungs - und Schutzvorschriften zu überwachen. Weiterhin haben die Förderung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowohl die Beachtung der besonderen Belange schwerbehinderter Beschäftigter einen hohen Stellenwert in der Arbeit des Betriebsrates. Zu den Pflichten des Betriebsrates gehören dabei unter anderem die Verschwiegenheit über bekanntgewordene persönliche Sachverhalte sowie die unverzügliche Meldung festgestellter Arbeitsschutz- und Sicherheitsverstöße gegenüber den zuständigen Behörden.

Die wichtigste Vorschrift ist das Betriebsverfassungsgesetz.

Als wesentliche Grundlage und wichtigste Vorschrift für die Betriebsratsarbeit gilt das
Betriebsverfassungsgesetz. Es enthält sämtliche relevanten Vorschriften über die Rechte und
Pflichten sowie zu den Mitbestimmungstatbeständen des Betriebsrats. Geregelt sind im BetrVG sowohl die reinen Informationsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber als auch die Beteiligungsrechte.
Grundsätzlich ist der Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 Satz 1 des BetrVG vom Unternehmer rechtzeitig, vollständig und umfassend über sämtliche Angelegenheiten zu unterrichten, die sich auf die Interessen der Beschäftigten auswirken. Hierzu müssen dem Betriebsrat alle notwendigen Informationen gegeben und Unterlagen bereitgestellt werden.

Der Arbeitgeber muss kooperieren.

Um den Betriebsratsmitgliedern eine ungehinderte Arbeit zu ermöglichen, muss der Arbeitgeber die betreffenden Mitarbeiter von der eigenen Arbeit freistellen, sofern dies für die Wahrnehmung der Betriebsratsaufgaben nötig ist. Ferner sind die finanziellen Aufwendungen des Betriebsrats für seine Tätigkeit zu ersetzen. Nach den Bestimmungen des § 40 BetrVG hat der Unternehmer ferner geeignete Räume sowie entsprechendes Mobiliar bereitzustellen, damit der Betriebsrat Sitzungen, Sprechstunden oder auch Betriebsversammlungen abhalten kann.

Auch im Öffentlichen Dienst gibt es einen Betriebsrat!

Ganz ähnlich wie in der Privatwirtschaft gibt es auch im Öffentlichen Dienst einen Betriebsrat.
Dieser trägt hier den Namen Personalrat und agiert nach den Bestimmungen der
Personalvertretungsgesetze von Bund und Ländern. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten sind mit denen des Betriebsrates weitgehend identisch.


Unser neu gewählter Betriebsrat

Unser neu gewählter Betriebsrat

Am 21. April 2022 standen turnusgemäß die Betriebsratswahlen bei der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG an. Die Wahl wurde per Briefwahl durchgeführt. Insgesamt wurden von 385 Wahlberechtigten 2.945 gültige Stimmen abgegeben. Diese verteilten sich auf die 11 Mitarbeiter, die in das Gremium gewählt wurden. Sie vertreten für die nächsten 4 Jahre die Mitarbeiter der Bank.

Freigesteller Betriebsrat

Betriebsräte engagieren sich ehrenamtlich für die Interessen der Kollegen und für faire Arbeitsbedingungen. Dafür muss aber auch die nötige Zeit zur Verfügung stehen. Dies hat der Gesetzgeber gesehen und verschiedene Regelungen geschaffen, die den Betriebsräten den Rücken freihalten. In der konstituierenden Betriebsratssitzung am 22.04.2022 wurde Herr Edwin Richter zum Betriebsratsvorsitzenden und Herr Björn Schäfer zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Herr Richter wurde zum freigestellten Betriebsrat gewählt und steht somit den Mitarbeiter/innen hauptamtlich für alle Fragen und Probleme zur Verfügung.

Von links nach rechts: Björn Schäfer (stellevertretender Vorsitzender), Stephanie Unger, Edwin Richter (Vorsitzender), Marlene Ehmann, Joachim Trageser, Jana Wünsch, Carsten Zimmer, Bianka Schäfer, Claudia Gumpfer, Alexander Schütz, Peter Kliem