Basel-III-Regeln

Neue Eigenkapital-Anforderungen

Mit der Einführung der "Basel-III-Regeln", die von 2013 bis 2019 schrittweise umgesetzt werden, müssen Kreditinstitute höhere Eigenkapital-Anforderungen als bisher erfüllen. Die strengeren Regeln sollen bewirken, dass Kreditinstitute sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können.

  

Die nachfolgende Übersicht stellt die Mindestkapital-Anforderungen vor.

  2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Hartes Kernkapital 3,5% 4,0% 4,5% 4,5% 4,5% 4,5% 4,5%
Kapitalerhaltungs-Puffer - - - 0,625% 1,25% 1,875% 2,5%
Hartes Kernkapital gesamt 3,5% 4,0% 4,5% 5,125% 5,75% 6,375% 7,0%
Abzüge vom harten Kernkapitalartes Kernkapital gesamt - 20 40 60 80 100 100
Mindestkernkapital-Quote 4,5% 5,5% 6,0% 6,0% 6,0% 6,0% 6,0%
Gesamte Eigenkapital-Quote (incl. Ergänzungs-Kapital) 8,0% 8,0%
8,0%
8,0%
8,0%
8,0%
8,0%
Gesamte Eigenkapital-Quote plus Risiko-Puffer 8,0%
8,0%
8,0%
8,625% 9,25% 9,875% 10,5%

  • Kreditinstitute müssen Ihre Mindestkernkapital-Quote bis 2015 sukzessive auf 6 Prozent steigern. Diese Quote gibt an, wie viele risikotragende Positionen einer Bank mit Eigenmitteln gedeckt sind, vor allem Kredite.
  • Ab 2016 kommt der sogenannte Kapitalerhaltungs-Puffer hinzu, der bis 2019 schrittweise auf 2,5 Prozent anwachsen soll. Er ergänzt das harte Kernkapital, das aus eigenen Aktien und einbehaltenen Gewinnen eines Kreditinstitutes besteht.
  • Neben dem Kernkapital ist das Ergänzungs-Kapital ein weiterer Bestandteil der Eigenmittel eines Kreditinstitutes. Dieses setzt sich zusammen aus Genussrechten und langfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten. Ein Kreditinstitut muss also inkl. Ergänzungs-Kapital über Eigenmittel in Höhe von mindestens 8 Prozent der Risiko-Positionen verfügen.