- Bargeldlos bezahlen
- Geld abheben im In- und Ausland
- Prepaid-Guthaben fürs Handy aufladen
Das Girokonto für Studenten
Studentenkonto für Ihren Start in die Zukunft
Als Student haben Sie viel zu unter einen Hut zu bringen - studieren, lernen, jobben und zwischendurch noch ein bisschen Freizeit. Da brauchen Sie ein Girokonto, das mithält: Ihr Studentenkonto.
Überblick
Startplattform in die Eigenständigkeit
Als Student brauchen Sie ein Girokonto, das zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Unterhalt von den Eltern, BAföG, Studiengebühr: Mit Ihrem VR-Studentenkonto haben Sie das alles im Griff. Nach Ihrem Studium können Sie zwischen weiteren attraktiven Kontomodellen auswählen.
Ihre Vorteile mit dem Studentenkonto
- Das Konto passt sich flexibel Ihrer Lebensphase und Ihren Anforderungen an.
- Sie zahlen mit Ihrer girocard (Debitkarte) und BasicCard (ehemals Prepaid Kreditkarte) bargeldlos.
- Sie haben bequemen Zugang zum Online-Banking.
- Sie behalten durch die Kontoauszüge immer den Überblick.
- Sie laden das Prepaid-Guthaben Ihres Handys am Geldautomaten auf.
- Sie heben an den über rund 14.700 der Volksbanken Raiffeisenbanken kostenlos bzw. kostengünstig Geld ab.
- Auch im europäischen Ausland heben Sie am Automaten Geld ab und bezahlen mit Ihrer girocard (Debitkarte) und BasicCard (ehemals Prepaid Kreditkarte).
Verständlich erklärt: Girokonto
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (Stand: August 2017)
Kondition
Konditionen und Leistungen | |
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Kontoführung | frei |
Buchungsposten -Überweisung, Lastschrift, Gutschrift einer Überweisung- | frei |
Dauerauftrag | frei |
girocard pro Kontoinhaber -Ausgabe einer Debitkarte- | frei |
Nutzung Geldautomaten bundesweit (BankCard ServiceNetz) -Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Geldautomaten- | frei |
Dispo in Höhe von 1.000 Euro | möglich |
Ausgabe einer Kreditkarte | möglich |
Hinweis: Das VR-Studentenkonto kann nur während der Zeit des Studiums und nur bis zum 27. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. |
Konditionen für Guthaben | |
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Zinssatz für Guthaben | Habenzins: 0,00% p.a. |
Konditionen bei Inanspruchnahme des Dispokredits | |
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Dispositionskredit (eingeräumte, unbefristete Kontoüberziehung) |
Sollzins: 11,95 % p.a. |
Geduldete Kontoüberziehung (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) |
Sollzins: 11,95 % p.a. |
Neue Regelungen
Für die VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der neuen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten (eingeräumte Kontoüberziehung) wenden wir bereits heute in der Praxis an. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Kunden, die Ihren Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites (eingeräumte Kontoüberziehung) aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der - wie bisher schon - unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG für Dispositionskredite.
Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG in Anspruch zu nehmen.
Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten (eingeräumte Kontoüberziehung) unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben.
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Kontoüberziehung ein Beratungsangebot, wenn
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben.
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden - entsprechende Bonität vorausgesetzt - kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.
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Einlagensicherung und Institutsschutz
Die VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.