- Bargeldlos bezahlen
- Geld abheben im In- und Ausland
- Prepaid-Guthaben fürs Handy aufladen
Das Girokonto für Auszubildende
VR-Ausbildungskonto für Ihren Start in die Zukunft
Als Auszubildender gibt es jede Menge erste Male: Das erste Mal im Betrieb, das erste Mal Verantwortung übernehmen, die erste Feier mit Kollegen. Aber das schönste erste Mal kommt am Ende des Monats: Ihr erstes Gehalt. Genießen Sie diese neue finanzielle Unabhängigkeit mit dem Girokonto für Auszubildende.
Verständlich erklärt: Girokonto
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (Stand: August 2017)
Startplattform in die Eigenständigkeit
Sie verdienen Ihr eigenes Geld als Auszubildender. Dann brauchen Sie ein Girokonto, das zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Gehalt, Miete, Vereinsbeiträge: Mit Ihrem VR-Ausbildungskonto haben Sie das alles im Griff. Nach Ihrer Ausbildung können Sie zwischen weiteren attraktiven Kontomodellen auswählen.
Ihre Vorteile mit dem VR-Ausbildungskonto
- Das Konto passt sich flexibel Ihrer Lebensphase und Ihren Anforderungen an.
- Sie zahlen mit Ihrer girocard und BasicCard (ehemals Prepaid Kreditkarte) bargeldlos.
- Sie haben bequemen Zugang zum Online-Banking.
- Sie behalten durch die Kontoauszüge immer den Überblick.
- Sie laden das Prepaid-Guthaben Ihres Handys am Geldautomaten auf.
- Sie heben an den über rund 14.700 der Volksbanken Raiffeisenbanken kostenlos bzw. kostengünstig Geld ab.
- Auch im europäischen Ausland heben Sie am Automaten Geld ab und bezahlen mit Ihrer VR-BankCard und BasicCard (ehemals Prepaid Kreditkarte).
Kontoführung und Leistungen | |
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Kontoführung | frei |
Buchungsposten -Überweisung, Lastschrift, Gutschrift einer Überweisung- | frei |
Dauerauftrag | frei |
girocard pro Kontoinhaber -Ausgabe einer Debitkarte- | frei |
Nutzung Geldautomaten bundesweit (girocard ServiceNetz) -Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Geldautomaten- |
frei |
Dispo | möglich |
Ausgabe einer Kreditkarte | möglich |
Konditionen für Guthaben | |
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VR-Ausbildungskonto | |
Zinssatz für Guthaben | Habenzins: 0,00% p.a. |
Konditionen bei Inanspruchnahme des Dispokredits | |
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VR-Ausbildungskonto | |
Dispositionskredit (eingeräumte, unbefristete Kontoüberziehung) |
Sollzins: 11,95 % p.a. |
Geduldete Überziehung (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) |
Sollzins: 11,95 % p.a. |
Neue Regelungen
Für die VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der neuen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten (eingeräumte Kontoüberziehung) wenden wir bereits heute in der Praxis an. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Kunden, die Ihren Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites (eingeräumte Kontoüberziehung) aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der - wie bisher schon - unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG für Dispositionskredite.
Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG in Anspruch zu nehmen.
Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben.
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben.
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden - entsprechende Bonität vorausgesetzt - kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.