Transparent und demokratisch
Vertreterwahl und Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das zentrale Willensbildungsorgan der Bank. Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Versammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.
Mitwirken, mitgestalten, mitbestimmen
Wie in keiner anderen Rechtsform bietet die Genossenschaft jedem Einzelnen die Möglichkeit, aktiv an dem gemeinsamen Unternehmen mitzuwirken und es mitzugestalten.
Die Vertreterversammlung wird alle vier Jahre von den Mitgliedern der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG gewählt. Je 100 Mitglieder wird ein Vertreter gewählt, der die Interessen der Bankteilhaber bei der jährlich stattfindenden ordentlichen Vertreterversammlung vertritt.