Ausschlusskriterien im Kunden- und Eigengeschäft
Ausschlusskriterien für Investitionen und Finanzierungen im Kundengeschäft
Die VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG setzt klare Maßstäbe für verantwortungsvolles Handeln und investiert nicht in Unternehmen, Branchen oder Staaten, die gegen folgende harte Ausschlusskriterien verstoßen:
Verletzung fundamentaler Menschenrechte
Schwerwiegende Verstöße gegen Arbeitsrechte (z. B. nach ILO)
Schwerwiegende Verstöße gegen Umweltgesetze
Korruption und Bestechung
Kontroverse Geschäftsfelder
In bestimmten Branchen werden Investitionen und Finanzierungen nur sehr eingeschränkt getätigt. Diese umfassen u. a.:
Geächtete und kontroverse Waffen (z. B. Landminen, Streubomben, Laserwaffen)
Kohleförderung und Kohleverstromung
Rüstungsgüter
Produkte mit hoher Suchtgefahr (z. B. Alkohol, Tabak)
Fracking und Teersandgewinnung
Toleranzschwelle – Verschmutzungsquote
Für diese Geschäftsfelder gilt eine Verschmutzungsquote von max. 5 %. Diese gibt an, inwieweit ein Unternehmen in diesen Bereichen wirtschaftlich aktiv ist. Ziel ist es, diese Quote langfristig weiter zu reduzieren.
Nachhaltige Eigenanlagen
Die VR Bank verpflichtet sich auch im Eigengeschäft zur Nachhaltigkeit.
Direktbestand
Ausschlusskriterien gelten auch für Eigenanlagen, z. B.:
Waffenproduktion
Atomkraft
Alkohol- und Tabakherstellung
Kohleproduktion
Mindestquote für nachhaltige Investments: 80 %
Grundlage: DZ Bank Sustainable Investment Research
Spezialfonds
Unternehmen, die gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen, werden ausgeschlossen.
Ausrichtung an Nachhaltigkeitszielen gemäß gFG-Ambition.
Umstellung der Spezialfonds auf Artikel 8-Fonds mit PAI-Berücksichtigung im 4. Quartal 2024 (PAI = Principle Adverse Impact Indicators).
Unser Anspruch
Als regionale Genossenschaftsbank übernimmt die VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt – heute und in Zukunft. Unsere Investitions- und Finanzierungsentscheidungen folgen klaren ethischen und ökologischen Prinzipien.