Es gibt im Prinzip zwei Institutionen, die für ein Balkonkraftwerk zuständig sind – jedenfalls in der Theorie:
Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
Photovoltaik-Anlagen werden in Deutschland bei der Bundesnetzagentur angemeldet und ins Marktstammdatenregister eingetragen. Das gilt auch für "ortsfeste Steckdosen-Solarmodule". Dagegen gibt es für "nicht ortsfeste Einheiten" keine Registrierungspflicht. Das Dumme ist nur: Es ist bisher überhaupt nicht geklärt, wann ein Steckdosen-Solarmodul ortsfest ist und wann nicht.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der kann seine Anlage gebührenfrei im Markstammdatenregister eintragen.
Anmeldung beim Netzbetreiber
Die sogenannte "Niederspannungsanschlussverordnung" (NAV) fordert bei Eigenanlagen, die in das öffentliche Netz einspeisen, eine Anmeldung beim Netzbetreiber. Aber: Ob das steckbare Solargerät überhaupt eine Eigenanlage ist, auch dafür gibt es keine verbindliche Regelung.
Trotzdem ist es ratsam, den Netzbetreiber zu informieren. Wenn Sie gegebenenfalls den Zähler tauschen müssen, muss das sowieso passieren. Dafür reicht laut DGS ein formloses Anschreiben. Infos zum Meldeverfahren inklusive Musterbrief findet ihr auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS).
Einige Netzbetreiber bieten ein eigenes Meldeformular an. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall, über welchen Weg Ihr Netzbetreiber die Anmeldung annimmt. Letzten Endes kann Ihnen der Netzbetreiber den Betrieb einer Mini-PV-Anlage nicht verwehren.