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Das Bild zeigt drei Kinder, ein Mädchen und zwei Jungs, in einem Kinderzimmer, beim spielen.  In der rechten oberen Ecke ist ein Störer mit Infos zum Mitglieder-Festgeld

Mitglieder-Festgeld 18 Monate

exklusiv für Mitglieder

Planbar

Die Laufzeit beträgt 18 Monate.

Verlässlich

Der Zinssatz beträgt 2%

Sicher

Es gibt kein Risiko durch Kursschwankungen.

Produktdetails

Legen Sie Ihr Erspartes als Festgeld an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1, die Laufzeit beträgt 18 Monate.  Für diese Zeitspanne ist dann Ihr Geld fest angelegt – dafür profitieren Sie von 2% Zinsen ohne jedes Risiko. Am Ende der Laufzeit können Sie wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.

Konditionen für das Mitglieder-Festgeld 18 Monate

Mindestanlagebetrag 5.000 €.

Für minderjährige Mitglieder ist die Anlage ab 1.000 € möglich. 

WährungEuro
Anlagebertrag Min. - Max.5.000,00 €- unbegrenzt €
Anlagedauer18 Monate
Angebotszeitraum30.10.2025 - 14.11.2025
ZinsbindungsartFestzins
Sonderzinssatz2%
Zinszahlungsrhythmusbei Fälligkeit
ZinsverwendungAuszahlung der Zinsen

So funktioniert's

Wenn Sie für das OnlineBanking freigeschaltet sind, können Sie das Festgeldkonto direkt online eröffnen. Natürlich begrüßen wir Sie auch gerne bei uns vor Ort und nehmen Ihren Antrag persönlich auf.

FAQ zum Festgeld

Kann ich das Mitglieder-Festgeld vorzeitig kündigen?

Wünsche können sich natürlich ändern. Wenn Sie sich aber für ein Mitglieder-Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist leider ausgeschlossen.

Wann erhalte ich Zinsen?

Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes gutgeschrieben. Legen Sie Ihr Geld länger als 18 Monate als Mitglieder-Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.

Was passiert mit der Festgeldanlage im Todesfall?

Wenn der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin verstirbt, wird das Festgeldkonto auf die erbberechtigten Personen überschrieben.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG

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