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Was ist eine Pfändung?

Was ist zu tun, wenn eine Pfändung droht?

Für eine persönliche Überschuldung gibt viele Gründe.
Angefangen bei plötzlicher Arbeitslosigkeit über missglückte Versuche, sich selbständig zu machen bis hin zu den Folgen eines dubiosen Anlageversprechens reicht hierbei die Spanne. Da in nicht wenigen Fällen weder ein nachlässiger Umgang mit Geld noch Vorsatz eine Rolle spielen, braucht sich heute niemand mehr für unverschuldete Armut und ein Konto im Minus zu schämen. Gleichwohl ist die Androhung einer Pfändung mit vielen Fragen verbunden: Was geht es jetzt weiter? Habe ich künftig gar kein Geld mehr zur Verfügung? Und wann komme ich aus dem Dilemma wieder heraus? Im nachfolgenden Beitrag zeigen wir Ihnen, was Sie im Regelfall erwartet und welche Möglichkeiten es gibt, ihr Konto zu schützen.

Zugriff auf Guthaben durch Gläubiger

Sind Sie nicht mehr in der Lage, bestehende Verbindlichkeiten (beispielsweise einen
Verbraucherkredit oder Rechnungen von Versandhäusern) zu begleichen, können Ihre Gläubiger nach Vorliegen eines rechtskräftigen Vollstreckungsbescheides oder eines Urteils beim zuständigen Amtsgericht einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen Sie beantragen. Meist wird dabei auch gleich ein Antrag auf Kontopfändung gestellt. Nach Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erfolgt die Zustellung desselben dann nicht nur an den Gläubiger und an Sie als Schuldner, sondern auch an Ihre kontoführende Bank. Diese ist in einem solchen Fall dazu verpflichtet, ein vorhandenes Guthaben sowie künftige Geldeingänge so lange an den Gläubiger zu überweisen, bis die Schulden vollständig getilgt sind. Eine derartige Pfändung führt also grundsätzlich dazu, dass Sie vom regulären Zahlungsverkehr ausgeschlossen werden, da Sie - bis zur Tilgung - über keinerlei eigenes Guthaben mehr verfügen.  

Vollständige Kontosperre rechtzeitig verhindern

Um Schuldner vor den drastischen Folgen einer vollständigen Kontosperre wegen des Vorliegens eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu schützen, hat der Gesetzgeber bestimmte Freigrenzen festgelegt, die von der Pfändung ausgenommen sind. Der geschützte Betrag beläuft sich aktuell auf 1.252,64 Euro pro Monat, wobei nach Vorlage entsprechender Nachweise zusätzliche Summen freigegeben werden können, etwa für unterhaltspflichtige Familienangehörige. Damit diese geschützten Beträge allerdings greifen, muss das vorhandene Girokonto rechtzeitig in ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutz-Konto) umgewandelt werden. Wie alle anderen Geld- und Kreditinstitute ist auch die VR Bank Main-Kinzig-Büdingen gesetzlich verpflichtet, im Falle einer Pfändung auf Antrag das vorhandene Girokonto kostenlos in ein P-Konto umzuwandeln. Wichtig ist dabei, dass der betreffende Schuldner diese Umstellung so schnell wie möglich beantragt, denn nur so lassen sich auf dem Konto befindliche Beträge vor einer drohenden Pfändung schützen. Gesetzlich geregelt sind die Bestimmungen zum Pfändungsschutz-Konto in § 850k der Zivilprozessordnung (ZPO).

Wie geht es nach der Pfändung weiter?

Grundsätzlich kann aus einem vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil oder
Kostenfestsetzungsbeschluss) 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Um diese enorm lange Zeit zu verkürzen und den Schuldnern eine Chance zum finanziellen Neuanfang zu eröffnen, hat der Gesetzgeber im Jahr 1999 das sogenannte Privatinsolvenzverfahren eingeführt. Es bietet die Möglichkeit, bei "gläubigerfreundlichem Verhalten" nach 6 Jahren (in bestimmten Fällen sogar bereits nach 3 Jahren) die Restschuld erlassen zu bekommen. Das P-Konto spielt während der "Wohlverhaltensperiode" eine wichtige Rolle, da mit ihm die regelmäßige Tilgung bestehender Schulden erleichtert werden kann.

Von einer Pfändung betroffen? Jetzt beraten lassen!

Sollten Sie persönlich von einer drohenden Pfändung betroffen sein, nehmen Sie am besten
schnellstmöglich Kontakt zu Ihrem Kundenberater der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen auf. Gemeinsam finden wir sicher einen Weg, die vor Ihnen liegende Zeit erträglich zu gestalten. Mit der Umwandlung Ihres bestehenden Girokontos in ein P-Konto gehen Sie dabei den ersten Schritt.

Das Bild zeigt ein paar Fünfzig-Euro-Scheinen auf denen ein Stempel mit der Aufschrift "GEPFÄNDET" steht. Da drum liegen ein paar Münzen und bunte Aktenordner.rdner

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