Kaufnebenkosten

Damit müssen Sie beim Kauf einer Immobilie rechnen

Wer eine Immobilie kauft, hat neben dem Preis noch etliche Kaufnebenkosten zu zahlen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche das sind und wie hoch sie ausfallen.

 

Wer eine Immobilie wie ein Haus oder eine Wohnung kaufen will, der muss nicht nur den vom Verkäufer geforderten Preis bezahlen. Dazu kommen noch die Kaufnebenkosten, um die keiner herumkommt. Das gleiche gilt, wenn Sie ein Grundstück kaufen. Diese, auch "Erwerbsnebenkosten" genannten Posten, setzen sich zusammen aus Maklerprovision, Notarkosten- und Grundbuchgebühren sowie der Grunderwerbsteuer. In der Summe sind das die Kaufnebenkosten.

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten beim Hauskauf?

Experten gehen davon aus, dass Immobilienkäufer mit Kaufnebenkosten von bis zu 13 Prozent des eigentlichen Kaufpreises rechnen müssen. Die Erwerbsnebenkosten betragen mindestens fünf Prozent, wenn kein Makler beteiligt ist. Meist liegen sie aber bei acht bis 12,5 Prozent.

Bei diesen Kosten gibt es zudem Unterschiede, je nach Bundesland, in dem Sie eine Immobilie erwerben möchten. Am teuersten wird es aufgrund der hohen Grunderwerbssteuer in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Ein Beispiel: Bei einem Einfamilienhaus, das 250.000 Euro kosten soll, müssen Sie mit 20.000 bis 32.500 Euro zusätzlich kalkulieren. Nicht selten verlangen Kreditinstitute bei einer Immobilienfinanzierung, dass Sie zumindest die Nebenkosten des Immobilienkaufs aus Eigenmitteln bezahlen können. Andernfalls spricht man von einer Vollfinanzierung.

Kaufnebenkosten: Maklercourtage

Viele Immobilien werden von Maklern angeboten und sind somit provisionspflichtig. Die Höhe der Maklercourtage ist dabei nicht gesetzlich geregelt. Es haben sich von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Marktregeln herausgebildet, die allerdings nur Richtwerte darstellen. Grundsätzlich können Maklerprovisionen frei vereinbart werden. Die üblichen Maklercourtagen liegen zwischen 5,95 Prozent und 7,14 Prozent des Kaufpreises.

Seit dem 23.12.2020 können Verkäufer die Maklercourtage nicht mehr vollständig auf den Käufer abwälzen, wie es in einigen Bundesländern früher üblich war. Es gilt: Wenn Sie als Käufer einen vom Verkäufer beauftragten Makler zahlen müssen, wird die Courtage zu gleichen Teilen geteilt.

Es fallen für Käufer also etwa drei bis vier Prozent des Kaufpreises an. Ein Beispiel: Bei einem Einfamilienhaus, das 250.000 Euro kosten soll und eine Maklergebühr von 3,57 Prozent fällig ist, beträgt diese 8.925 Euro.

Kaufnebenkosten: Notarkosten und Grundbuchkosten

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, dann kümmert sich der Notar um die Eigentumsumschreibung im Grundbuch, er beantragt eine Auflassungsvormerkung und beurkundet den Kaufvertrag. Dieser wird erst mit notarieller Beurkundung rechtskräftig. Für seine Dienste erhebt ein Notar Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Von diesen Gebühren darf er nicht abweichen, sie sind also nicht verhandelbar. Die Berechnungsgrundlage ist dabei die Höhe des Kaufpreises. Die Notarkosten werden in der Regel mit Erhalt des beurkundeten Kaufvertrags fällig.

Dazu kommen die Gebühren, die die Gerichtskasse erhebt. Sie werden für die Arbeit des örtlich zuständigen Grundbuchamtes fällig und meistens rund vier bis sechs Wochen nach Beurkundung in Rechnung gestellt. Welche Eintragungen konkret notwendig sind, hängt vom individuellen Hauskauf ab.

Insgesamt müssen Sie als Hauskäufer mit Kaufnebenkosten von 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises für den Notar und die Gerichtskasse rechnen. Bei einem Kaufpreis von 250.000 Euro sind das zwischen 3.750 und 5.000 Euro.

Kaufnebenkosten: Grunderwerbssteuer

Egal ob Grundstückskauf, Hauskauf oder Wohnungskauf, der Staat verdient immer mit. Neben den Notarkosten und Maklergebühren wird bei einem Immobilienkauf auch die Grunderwerbsteuer fällig. Der Steuersatz beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Grundstückspreises.

Seit 2006 kann jedes Bundesland einen eigenen Satz bestimmen. Davor galt ein einheitlicher Prozentsatz von 3,5 Prozent.

Bundesland Grunderwerbssteuersatz 2021
Baden-Württemberg 5,0 %
Bayern 3,5 %
Berlin 6,0 %
Brandenburg 6,5 %
Bremen 5,0 %
Hamburg 4,5 %
Hessen 6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %
Niedersachsen 5,0 %
Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Rheinland-Pfalz 5,0 %
Saarland 6,5 %
Sachsen 3,5 %
Sachsen-Anhalt 5,0 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Thüringen  6,5 %  

Grunderwerbsteuer nach Bundesland 2021

Die Grunderwerbsteuer weist in Deutschland große Unterschiede auf. Von den 16 Bundesländern haben nur Bayern und Sachsen sie nicht erhöht. Allgemeine Tendenz: weiter steigend...

Wenn Sie ein Haus für 250.000 Euro kaufen, werden folglich weitere Erwerbsnebenkosten zwischen 11.250 Euro und 16.250 Euro fällig.

Tipp: Wenn Sie bei der Grunderwerbssteuer sparen wollen, müssen Sie beim Kaufvertrag aufpassen. Die Grunderwerbsteuer bezieht sich nur auf den Grundbesitz. Werden zum Beispiel bewegliche Extras wie Kaminöfen, Einbauküchen, Markisen oder Möbel mit gekauft, sollte der darauf entfallende Kaufpreisanteil im Vertrag gesondert ausgewiesen werden. Darauf fällt dann keine Grunderwerbsteuer an.

Zusammenfassung: Mit diesen Erwerbsnebenkosten müssen Sie rechnen

  • Maklerkosten: 3 bis 4 Prozent des Kaufpreises (verhandelbar)
  • Notarkosten: 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises (fix)
  • Grunderwerbsteuer: 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises (fix)
  • Erwerbskosten insgesamt: 8 bis 12,5 Prozent des Kaufpreises

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