Darlehensauszahlung beauftragen

Mit dem nachfolgenden Serviceformular haben Sie die Möglichkeit, die Auszahlung Ihres Darlehens im vollen Umfang oder auch in Teilbeträgen zu beauftragen.

Kreditauszahlung beauftragen

Bitte überprüfen Sie die markierten Eingabefelder.

Die Bank wird hiermit beauftragt, die Auszahlung des vorgenannten Darlehens ausschließlich auf das im Darlehensvertrag vereinbarte Referenzkonto vorzunehmen.

Dient das ausgereichte Darlehen zur Begleichung eines Grundstücks- und/ oder Immobilienkaufpreises, wird die Bank zudem beauftragt, bei Anzeige der Kaufpreisfälligkeit die Überweisung des (Teil-)Kaufpreises zu Lasten des Referenzkontos oder - sofern ein solches bei der darlehensgebenden Bank nicht besteht - direkt zu Lasten des Darlehenskontos vorzunehmen.

Sowohl die Darlehensauszahlung zugunsten des Referenzkontos als auch die Verwendung des Darlehens zur Kaufpreiszahlung sind nur möglich, sofern die vertraglich vereinbarten Sicherheiten bestellt und die im Darlehensvertrag unter " Weitere Darlehensbedingungen" genannten Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. 

Laden Sie hier einfach und bequem Nachweise hoch:

Hinweis

Eine termingerechte Darlehensauszahlung kann nur gewährleistet werden, wenn der Abruf bei Bankdarlehen mindestens 1 Arbeitstag bzw. bei Fördermittel-Darlehen mindestens 3 Arbeitstage vor Fälligkeit bei uns eingegangen ist.
Die Überweisung der Rechnungen nehmen Sie bitte selbst vor.

Ihre persönlichen Daten

Ihre Kontaktdaten

Die vorstehend erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für diese Korrespondenz mit Ihnen und zu dem Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten jeweils im Rahmen dieser Kommunikation überlassen haben - zum Beispiel zur Bearbeitung Ihrer Anfragen einschließlich etwaiger Anschlussfragen oder um auf Ihren Wunsch mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Grundlage dieser Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO, soweit Sie diese personenbezogenen Daten zwecks Anbahnung eines Vertragsverhältnisses mit uns eingeben oder ein Vertragsverhältnis mit der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG bereits besteht. Nur in diesem Fall ist die Eingabe von personenbezogenen Daten erforderlich im Sinne von Art. 13 Abs. 2 e) DSGVO. Andernfalls erfolgt diese Speicherung und Verwendung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO, wobei unser berechtigtes Interesse die sorgfältige Bearbeitung Ihres Anliegens ist. Wir löschen Ihre diesbezüglichen Daten, wenn der Zweck, zu dem Sie uns Ihre Daten mitgeteilt haben, erfüllt oder erledigt ist und wir nicht aus gesetzlichen Gründen zur weiteren Speicherung berechtigt oder verpflichtet sind. Bitte beachten Sie auch unseren Datenschutzhinweis.

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